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Einkaufsbedingungen für Adressdateien | Stand 06032008

§ 1 Allgemeines

(1) Die folgenden Allgemeinen Vertragsbedingungen für den Einkauf von Produkten gelten für alle Vertragsbeziehungen mit dem Kunden. Sämtliche Vereinbarungen, die eine Änderung, Ergänzung oder Konkretisierung dieser
Vertragsbedingungen beinhalten, sind schriftlich oder in Textform zu fixieren. Werden geschäftliche Erklärungen von Vertretern oder Hilfspersonen der
DWMS erklärt, sind diese nur dann verbindlich, wenn DWMS hierfür ihre Zustimmung schriftlich oder in Textform erteilt.

(2) Sofern der Kunde ebenfalls Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet, kommt der Vertrag auch ohne ausdrückliche Einigung über den Einbezug Allgemeiner Geschäftsbedingungen zustande. Soweit die verschiedenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen inhaltlich übereinstimmen, gelten diese als vereinbart. An die Stelle sich widersprechender Einzelregelungen treten die
Regelungen des dispositiven Rechts. Gleiches gilt für den Fall, dass die Geschäftsbedingungen des Kunden Regelungen enthalten, die im Rahmen dieser Geschäftsbedingungen nicht enthalten sind. Enthalten vorliegende Geschäftsbedingungen Regelungen, die in den Geschäftsbedingungen des
Kunden nicht enthalten sind, so gelten die vorliegenden Geschäftsbedingungen.


§ 2 Angebot/ Bestellung

(1) Bestellungen in Textform sind in jedem Fall so vorzunehmen, daß der Zugang der Erklärung sichergestellt ist. Im Übrigen sind Angebote oder Auftragsbestätigungen nur schriftlich oder in Textform wirksam.

(2) Zusätze, Abweichungen oder Einschränkungen von unseren Bestellungen gelten nur dann als vereinbart, wenn diese durch die Geschäftsführung der DWMS ausdrücklich bestätigt werden.

(3) Sofern unsere Bestellung nicht binnen 5 Werktagen angenommen wird, ist DWMS zum Widerruf des Angebots berechtigt. Maßgeblich ist der Zugang der Annahmeerklärung. Nach Ablauf dieser Frist ist DWMS zum Widerruf der Bestellung berechtigt.

(4) Jegliche Unterlagen, die DWMS dem Kunden übersendet, unterliegen der Geheimhaltung und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Die
Geheimhaltung erlischt, soweit die in den Unterlagen enthaltenen Informationen bekannt geworden sind.


§ 3 Preise
(1) Sämtliche Rechnungen sind mit Nennung der Bestell- und Artikelnummern unter Angabe der Konto- wie Kostenstellen auszustatten.

(2) Zahlungen erfolgen mit 3% Skonto innerhalb von 14 Tagen oder innerhalb von 30 Tagen nach Eingang der Rechnung.

(3) Wir sind berechtigt, Aufrechnungen innerhalb der gleichen Geschäftsbeziehung mit demselben Unternehmen geltend zu machen. Aufrechnungen gegen unsere Forderungen aus der Geschäftsbeziehung sind nur zulässig, wenn der Kunde mit einer rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderung aufrechnen kann. Zurückbehaltungsrechte können nur innerhalb des gleichen Auftragsverhältnisses, nicht aber innerhalb von Forderungen aus derselben Geschäftsbeziehung geltend gemacht werden.


§ 4 Lieferzeit

Der Kunde ist verpflichtet, DWMS unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen, wenn Umstände eingetreten oder ihm erkennbar werden, aus denen
sich ergibt, daß die bedungene Lieferzeit nicht eingehalten werden kann.
Im Falle des Lieferverzuges stehen DWMS die gesetzlichen Ansprüche zu. Insbesondere ist DWMS berechtigt, nach fruchtlosem Ablauf einer
angemessenen Nachfrist Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
Höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, Unruhen oder sonstige, von DWMS nicht zu vertretende Umstände, die zu Störungen unserer Fertigung oder der unserer
Kunden führen, befreien DWMS für ihre Dauer und im Umfang ihrer Wirkung von einer Abnahme- oder Schadenersatzpflicht. Gegebenenfalls ist DWMS
verpflichtet, dem Kunden unverzüglich die Beendigung der Störung mitzuteilen.


§ 5 Mangelansprüche - Haftung

Der Kunde garantiert, daß die gelieferten Adressdatenbanken unter Beachtung der jeweils zum Zeitpunkt der Abgabe der Einwilligungserklärung geltenden gesetzlichen Zustimmungserfordernisse generiert worden sind. Der Kunde garantiert, daß die jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen eingehalten wurden und daß ihm zum Zeitpunkt der Übertragung der Nutzungsrechte an den Datenbanken keine Ansprüche Dritter bekannt sind, die auf die Unterlassung der Datenbank oder Teilen hiervon, insbesondere einzelnen Adressen, gerichtet sind. Sofern solche Ansprüche später geltend gemacht
werden, wird der Kunde der DWMS unverzüglich Mitteilung machen. Spätere Änderungen der Rechtslage sind von dem Kunden unverzüglich mitzuteilen, wenn sie der vertragsgemäßen Bestimmung der Adressdatenbanken entgegenstehen.
Die gesetzlichen Mängelansprüche stehen DWMS ungekürzt zu; unabhängig davon ist DWMS berechtigt, vom Kunden nach der Wahl von DWMS Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung zu verlangen. In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, alle zum Zwecke der Mangelbeseitigung oder der
Ersatzlieferung erforderlichen Aufwendungen zu tragen. Das Recht auf Geltendmachung von Schadenersatz, insbesondere das auf Geltendmachung von Schadenersatz wegen Nichterfüllung bleibt ausdrücklich vorbehalten. Die Haftung des Kunden richtet sich nach den gesetzlichen Regelungen.


§ 6 Rückgriff - Produkthaftung - Freistellung

1. Im Rahmen seiner Haftung für Schadensfälle ist der Kunde auch verpflichtet, etwaige Aufwendungen gemäß §§ 683, 670 BGB zu erstatten, die sich aus
der oder im Zusammenhang mit einer von DWMS durchgeführten Rückrufaktion ergeben. Über Inhalt und Umfang der durchzuführenden Rückrufmaßnahmen wird DWMS den Kunden - soweit möglich und zumutbar - unterrichten und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Unberücksichtigt bleiben sonstige gesetzliche Ansprüche.


§ 7 Übergang von Nutzungsrechten

1. Der Kunde räumt der DWMS und den berechtigten Nutzern bezogen auf die vertragsgegenständlichen Adressdatenbanken hiermit ein nicht ausschließliches Recht zur Nutzung der vertragsgegenständlichen Adressdatenbank oder einzelner Daten ein.

2. Die Übertragung kann zeitlich unbeschränkt oder beschränkt auf den zwischen den Parteien festgelegten Zeitraum erfolgen.

3. DWMS hat das Recht, die Adressdatenbank für sich durch die berechtigten Nutzer und externe Nutzer nutzen zu lassen. Einkaufsbedingungen für Adressdateien

4. Soweit die DWMS den berechtigten Nutzern den Zugang und die Nutzung der
vertragsgegenständlichen Datenbanken gestattet, ist sie dafür verantwortlich sicherzustellen, dass die jeweiligen Nutzer diese Lizenzbedingungen nicht
verletzen. Soweit die DWMS den berechtigten Nutzern den Zugang oder die Nutzung der Adressdatenbank gestattet, hat sie zuvor von dem jeweiligen berechtigten Nutzer eine verbindliche schriftliche Erklärung einzuholen, nach der sich dieser den Lizenzbedingungen dieser Ziffer unterwirft.

5. Die Nutzungsrechte umfassen insbesondere das Vervielfältigungsrecht, das Datenbankrecht, das Recht zum Online-Zugriff sowie zur sonstigen öffentlichen Zugänglichmachung und Wiedergabe, das Vermietungsrecht wobei die Vermietung nur zugunsten der mit dem Käufer verbundenen Unternehmen i. S. d. § 15 AktG zulässig ist.

6. Die DWMS ist berechtigt, ohne die Zustimmung des Verkäufers in Ansehung der ihm oben eingeräumten Rechte den berechtigten Nutzern Nutzungsrechte einzuräumen (Unterlizenzierung).

7. Berechtigte Nutzer sind alle mit der DWMS im Sinne des § 15 AktG verbundenen Unternehmen.


§ 8 Schutzrechte

1. Der Kunde steht dafür ein, daß im Zusammenhang mit seiner Lieferung keine Rechte Dritter verletzt werden. Dies gilt insbesondere auch für das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und die damit verbundenen Datenschutzrechte der Kunden.

2. Wird DWMS von einem Dritten deshalb in Anspruch genommen, so ist der Kunde verpflichtet, DWMS auf erstes schriftliches Anfordern von diesen
Ansprüchen freizustellen; DWMS ist nicht berechtigt, mit dem Dritten - ohne Zustimmung des Kunden - irgendwelche Vereinbarungen zu treffen, insbesondere einen Vergleich abzuschließen.

3. Die Freistellungspflicht des Kunden bezieht sich auf alle Aufwendungen, die DWMS aus oder im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme durch einen Dritten notwendigerweise erwachsen. Falls ein Dritter unter Berufung von absoluten Rechten von DWMS verlangt, die betroffenen Adressdatenbanken oder Teile hiervon nicht mehr zu verwenden, hat DWMS das Recht zum Rücktritt vom Vertrag oder das Recht der außerordentlichen Kündigung, falls dem Kunden nicht binnen 30 Werktagen eine gerichtliche Lösung gelingt oder der Kunde DWMS
von allen Ansprüchen freistellt, die sich aus Nutzung der Datenbank oder einzelner Adressen ergibt. Der Kunde hat in diesem Fall binnen 10 Tagen den
Kaufpreis rückzuerstatten und die DWMS von den Kosten der Einschaltung Ihrer Anwälte freizuhalten.


§ 9 Allgemeines
1. Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist der Geschäftssitz von DWMS Gerichtsstand; DWMS ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, ist der
Geschäftssitz von DWMS Erfüllungsort.

2. Für das Vertragsverhältnis gilt das deutsche Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

3. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit der Bestimmung(en) bzw. des Vertrages im
Übrigen nicht.

 
Datenschutz
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