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Allgemeine Geschäftsbedingungen von DWMS New Business GmbH

§ 1 Geschäftstätigkeit

(1) DWMS New Business GmbH , Luebecker Str. 126, 22087 Hamburg (nachfolgend "DWMS New Business GmbH" genannt), bietet Unternehmen Dienstleistungen zur Durchführung von Direktmarketing an. Sie bietet insbesondere Service im E-Mail-Marketing, Banner Advertising, Adressgenerierung, Leadgenerierung, Konzept & Strategy Beratung, Online Design, E-Mail-Append, Telemarketing und offline Postkampagnen. DWMS New Business GmbH versteht sich dabei sowohl als Adressmakler als auch als Adresseigentümer.

(2) Der Vertrag über die Ausführung des von Dritten (im Folgenden "Auftraggeber" genannt) oder einer zwischengeschalteten Werbeagentur erteilten Werbeauftrags wird von DWMS New Business GmbH im eigenen Namen und auf eigene Rechnung durchgeführt.

(3) DWMS New Business GmbH erbringt darüber hinaus auch weitere Dienstleistungen zur Durchführung von Direktmarketing Maßnahmen. Eine detaillierte und aktuelle Übersicht dieser Dienstleistungen kann jederzeit bei DWMS New Business GmbH angefordert werden.

(4) DWMS New Business GmbH ist berechtigt, Subunternehmer einzuschalten.


§ 2 Ausschließlichkeit
(1) Nur diese Bedingungen haben Geltung für die in § 1 genannte Geschäftstätigkeit. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers und des Adresseigentümers finden soweit sie von den hier vorliegenden abweichen - keine Anwendung, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.

(2) An die Stelle sich widersprechender Einzelregelungen treten die Regelungen des dispositiven Rechts. Gleiches gilt für den Fall, dass die Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder des Adresseigentümers Regelungen enthalten, die im Rahmen dieser Gschäftsbedingungen nicht enthalten sind. Enthalten vorliegende Geschäftsbedingungen Regelungen, die in den Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder des Adresseigentümers nicht enthalten sind, so gelten die vorliegenden Geschäftsbedingungen.

(3) Für Folgegeschäfte sind diese Bedingungen Grundlage, auch wenn nicht nochmals gesondert auf diese Rahmenbedingungen Bezug genommen wird.


§ 3 Vertragsabschluss
(1) Sämtliche Angebote von DWMS New Business GmbH sind freibleibend. Verträge bedürfen der Schriftform; eine schriftliche und signierte Auftragsbestätigung durch DWMS New Business GmbH ist ausreichend. Die Rücksendung eines signierten von DWMS New Business GmbH ausgestellten - unveränderten Angebots durch den Auftraggeber ist ebenfalls ausreichend.

(2) Mündliche Nebenabreden, Vertragsänderungen und - ergänzungen werden erst durch die schriftliche Bestätigung von DWMS New Business GmbH wirksam.

(3) Wird ein Auftrag nach Rücksendung der unterzeichneten Auftragsbestätigung spätestens je-doch 4 Werktage vor dem Kampagnenstart - storniert, stellt DWMS New Business GmbH 20% des Auftragswertes als Stornogebühr und Aufwandsentschädigung in Rechnung. -

(4) DWMS New Business GmbH behält sich vor, im Falle des Vorliegens eines sachlich gerechtfertigten Grundes wie z.B. eines schwer vermittelbaren Werbemittels oder ausgebuchten Listen über das zu vermittelnde/ähnliche Produkt oder wenn das Produkt aus Erfahrung heraus grundsätzlich schlecht performt, von dem Vertrag zurückzutreten.


§ 4 Leistungen und Pflichten des Auftraggebers/Adressmieters
(1) Der Adressmieter (im Folgenden "Auftraggeber" genannt) ist verpflichtet, spätestens 4 Arbeitstage vor Beginn der Dienstleistung, DWMS New Business GmbH per eMail an die jeweils bekannt zugebende Anlieferadresse sämtliche für die ordnungsgemäße Ausführung der Dienstleistung erforderlichen Informationen und Materialien zukommen zu lassen. DWMS New Business GmbH behält sich das Recht vor, das vom Auftraggeber gelieferte Material zu bearbeiten und Änderungen an diesem vorzunehmen, soweit dies zur optimalen Bearbeitung und Darstellung erforderlich bzw. ratsam ist und für den Auftraggeber zumutbar ist.

(3) Der Auftraggeber verpflichtet sich, sämtliche von DWMS New Business GmbH gelieferten Adressen mit oder ohne Telefonnummern lediglich im vertraglich festgelegten Umfang zu verwenden. Telefonische Werbeaktionen sind nur zulässig, soweit es sich bei den bezogenen Adressen um Adressen mit vom potenziellen Werbekunden per Double-Optin-Verfahren freigegebenen Telefonnummern handelt. Der Auftraggeber bestätigt mit der Auftragserteilung, dass die vertragsgemäße Erbringung der Dienstleistung weder gesetzlichen Vorschriften noch Rechte Dritter verletzt. DWMS New Business GmbH übernimmt hierbei keinerlei Prüfungspflicht oder Selektion des Inhalts und des Zwecks des Mailings. DWMS New Business GmbH behält sich vor, eine Kampagne abzusagen, wenn die Werbemittel des Auftraggebers erst nach Eingang der Auftragsbestätigung, bzw. erst 2 Tage vor dem geplanten Kampagnenstart bei DWMS New Business GmbH eingehen.

(4) Der Auftraggeber sichert zu, dass die gelieferten Adressen nicht über eine kurzfristige Speicherung zur Erfolgskontrolle von maximal 2 Wochen ab des Beginns der Werbeaktion hinaus gespeichert oder in anderer Form aufbewahrt werden. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die gelieferten Adressen nach der vereinbarten Nutzung, spätestens nach Ablauf des vorgenannten Zeitrahmens, unverzüglich zu löschen und dies DWMS New Business GmbH gegenüber auf Anfrage schriftlich zu bestätigen bzw. durch ein Löschprotokoll zu belegen. (5) Der Auftraggeber stellt sicher, dass die ihm überlassenen Adressen nicht an Dritte veräußert oder überlassen werden, sowie dass die Adressen nicht für weitere Werbeaussendungen als die vertraglich Vereinbarten genutzt werden. Insbesondere ist dabei eine Vervielfältigung gleich welcher Art unzulässig. Verstößt der Auftraggeber gegen diese Klausel, wird der Auftraggeber verpflichtet, eine Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 20.000,- EURO, mindestens jedoch 1.000,- EURO an DWMS New Business GmbH zu zahlen.

(5) Der Auftraggeber versichert, dass er im Falle der Weiterverarbeitung der Adressen durch ein drittes Unternehmen, dies nur mit dem Einverständnis des Adresseigentümers (und) DWMS New Business GmbH unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Regelungen (vgl. § 11) vornimmt. Für jeden Fall des Missbrauchs trägt der Auftraggeber die vollumfängliche Haftung und stellt sowohl den Adresseigentümer als auch DWMS New Business GmbH von jeglicher Haftung frei. Muss der Adresseigentümer oder DWMS New Business GmbH in diesem Zusammenhang seine/ihre Rechte außergerichtlich oder gerichtlich geltend machen, so hat der Auftraggeber sämtliche durch die Rechtsverfolgung entstehenden Kosten zu tragen.


§ 5 Leistungen und Pflichten des Adresseigentümers
(1) Der Adresseigentümer erklärt sich damit einverstanden, dass der Auftraggeber dann vom Vertrag zurücktreten kann, wenn nach Vertragsschluss, aber vor Aussendung der entsprechenden Adressen Verhältnisse beim Auftraggeber eintreten, die die Verwendung der Adressen durch ihn als unzumutbar werden lassen. Dies ist vom Auftraggeber einzeln zu belegen und darzulegen.

(2) Der Adresseigentümer hat im Falle des Abs. I einen Anspruch auf Ersatz der bei ihm entstandenen technischen Kosten und der etwaig bereits geleisteten Aufwände, eine Maklerprovision wird nicht fällig. Sind jedoch bereits Kosten oder Aufwände bei DWMS New Business GmbH entstanden, hat der Auftraggeber hierfür aufzukommen.

(3) Der Adresseigentümer erhält in Ausnahme zu § 11 Auskünfte darüber, wer seine Adressen mietet. Er ist berechtigt, die Vermietung seiner Adressen an Interessenten ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Die Vermietung der Adressen kann davon abhängig gemacht werden, ob ein Muster der Werbesendung genehmigt wird. Des Weiteren ist der Adresseigentümer berechtigt, durch Kontrolladressen die rechtmäßige Verwendung der Adressen zu kontrollieren. Eine hieraus resultierende Vertragsstrafe hat der Adresseigentümer jedoch im eigenen Namen gegenüber dem Auftraggeber geltend zu machen und zu verfolgen.

(4) Die Nutzungsrechte an den Adressen von Personen, die auf die Werbung des Auftraggebers bestellen oder Angebote anfordern, gehen auf den Auftraggeber über.


§ 6 Kosten, Zahlungsmodalitäten
(1) Sämtliche Entgelte verstehen sich zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer im Zeitpunkt der Rechnungsstellung. Zahlungen sind innerhalb der durch Rechnungsstellung gesetzten Frist (in der Regel 14 Tage) ohne Abzug fällig. Sonstige Kosten, insbesondere Verpackung, Portokosten, Transportversicherung, Zollgebühren, werden zusätzlich berechnet.

(2) Der vertragliche Mietpreis gilt nur für die einmalige Nutzung der Adressen, es sei denn, es wurde vertraglich etwas anderes vereinbart. DWMS New Business GmbH liefert dabei stets die aktuell letzte bei ihr vorliegende Adressenstückzahl.

(3) Die sich durch Mahnung oder Stundung ergebenden Kosten trägt der Auftraggeber. Die Geltendmachung weiterer (neben dem gesetzlichen Verzugsschaden entstehender) Schäden behält sich DWMS New Business GmbH ausdrücklich vor.

(4) Befindet sich der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug oder wird gegen ihn Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt, so kann DWMS New Business GmbH jegliche weitere Leistung zurückhalten und sämtliche bereits erbrachte Leistungen abrechnen. DWMS New Business GmbH ist in diesem Fall berechtigt, den Einsatz weiterer Dienstleistungen, auch falls sie bereits vertraglich vereinbart waren, von der Vorauszahlung der Vergütung für sämtliche bestehende Aufträge abhängig zu machen.

(5) Im Falle des Zahlungsverzuges des Auftraggebers hat DWMS New Business GmbH einen Anspruch auf gesetzliche Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gem. § 288 I, II BGB.

(6) 3 Tage vor Beginn der Kampagne werden 100 % Betrages fällig.

(7) Als Nachweis für die ordnungsgemäße Durchführung der Kampagne dient das Endreporting, welches DWMS New Business GmbH dem Auftraggeber mitteilt. Die Mitteilung des Endreports erfolgt dem Auftraggeber gegenüber mit Abschluss der Kampagne. Das Endreporting stellt die Grundlage für die Endabrechnung von DWMS New Business GmbH dar.


§ 7 Haftung

(1) Schadensersatzansprüche gegen DWMS New Business GmbH sind unabhängig vom Rechtsgrund ausgeschlossen, es sei denn, eine der Parteien hat vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder die Schadensersatzansprüche resultieren aus der Verletzung einer Garantie oder einer Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit. Die Parteien haften in gleicher Weise, wenn von einem ihrer gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten eine Pflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist, leicht fahrlässig verletzt wird.

(2) Eine Haftung für weitergehende Schäden, insbesondere für Mangelfolgeschäden, ist ausgeschlossen, es sei denn, dass DWMS New Business GmbH ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorgeworfen werden kann.

(3) Soweit DWMS New Business GmbH dem Grunde nach haftet, insbesondere bei Versandschäden, wird der Schadensersatzanspruch auf den vorhersehbaren Schaden bzw. auf maximal die Höhe des Auftragswerts begrenzt. Die Haftungsbegrenzung gilt nicht, wenn das schadensauslösende Ereignis durch DWMS New Business GmbH, ihre Vertreter oder Erfüllungshilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde.

(4) Die Haftung von DWMS New Business GmbH wird dahingehend ausgeschlossen, dass ein im Rahmen einer Adresslieferung zur Verfügung gestellter Adressat das ist oder noch ist, wofür er sich ausgegeben hat, ausgibt oder wofür er ausgegeben wird. Retouren (Sendungen mit postalischem Unzustellbarkeitsvermerk) sind demzufolge trotz ständiger Pflege der Adressen unvermeidbar. Handelt es sich um Adressen mit Telefonnummern und ist unter der angegebenen Rufnummer der Teilnehmer nicht oder nicht mehr erreichbar, hat der Auftraggeber dies DWMS New Business GmbH innerhalb von sechs Wochen nach Lieferung unter Angabe der jeweiligen Adressnummern anzuzeigen. Sofern die Nichterreichbarkeit des Teilnehmers sich erst nach dem vorgenannten Zeitraum herausstellen sollte, hat die Anzeige unverzüglich zu erfol- gen.

(6) Die vorherstehenden Vereinbarungen zur Haftung gelten auch zu Gunsten aller freien und angestellten Mitarbeiter von DWMS New Business GmbH sowie im Auftrag von DWMS New Business GmbH handelnden Subunternehmer.


§ 8 Mängelhaftung
(1) Die Rechte des Auftraggebers bei Mängeln der gelieferten Adressen/Daten setzen voraus, dass er die jeweilige Lieferung unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern, nach Erhalt überprüft und DWMS New Business GmbH Mängel unverzüglich, spätestens jedoch 14 Kalendertage nach Übergabe, schriftlich anzeigt. Verborgene, d.h. nicht ohne weiteres gleich erkennbare Mängel müssen DWMS New Business GmbH unverzüglich nach ihrer Entdeckung angezeigt werden. Bei einer Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gelten die Adressen/Daten in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt. Bei jeder Mängelrüge steht DWMS New Business GmbH das Recht zu, die bemängelten Adressen/ Daten zu untersuchen. Dafür wird der Auftraggeber DWMS New Business GmbH die notwendige Zeit und Gelegenheit einräumen.

(2) Berechtigt geltend gemachte Mängel wird DWMS New Business GmbH nach eigener Wahl durch für den Auftraggeber kostenlose Beseitigung des Mangels oder ersatzweise Lieferung von teilweise oder gänzlich neu hergestellte Adressen/Daten beseitigen (Nacherfüllung).


§ 9 Rücktrittsrecht des Auftraggebers

(1) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber grundsätzlich Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu. Ein Anspruch auf Minderung der Vergütung besteht nur, wenn eine Nacherfüllung nicht möglich oder dem Auftraggeber nicht zumutbar ist.

(2) Wählt der Auftraggeber nach der gescheiterten Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt er Schadensersatz, beschränkt sich dieser auf die Differenz zwischen Kaufpreis und dem Wert der mangelhaften Lieferung. Dies gilt nicht, wenn DWMS New Business GmbH die Vertragsverletzung arglistig verursacht hat.


§ 10 Datenschutzvereinbarung, Verschwiegenheitspflicht
(1) Der Auftraggeber wird in Anwendung der Datenschutzgesetze (z.B. Bundesdatenschutzgesetz [BDSG], Teledienstdatenschutzgesetz) davon unterrichtet, dass DWMS New Business GmbH seine Daten maschinenlesbarer Form speichert und für Vertragszwecke maschinell verarbeitet. Der Auftraggeber ist mit dieser Speicherung einverstanden. DWMS New Business GmbH ist berechtigt, soweit sich DWMS New Business GmbH zu Erbringung der Leistungen Dritter bedient, die Daten beauftragten Dritten - soweit zur Erfüllung erforderlich - kenntlich zu machen.

(2) Der Inhalt des vorliegenden Vertrages und sonstige vertrauliche Informationen sind von den Parteien streng vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten gegenüber nur offen gelegt werden, soweit dieses rechtlich zwingend erforderlich ist. Nicht als vertrauliche Informationen gelten jedoch solche Informationen, die der Auftraggeber bzw. DWMS New Business GmbH nachweislich bereits vor Beginn der Vertragsverhandlungen bekannt waren oder vor oder nach Abschluss des Vertrages öffentlich bekannt geworden sind, ohne dass der Auftraggeber bzw. DWMS New Business GmbH dies zu vertreten hat.

(3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, für den Fall, dass Hinweise auf gegen das BDSG ver-stoßende Handlungen im Zusammenhang mit der Verarbeitung des für Werbeaktionen des Adressmieters von Adresseigentümern gelieferten Adressmaterials bestehen, die weitere Adressverarbeitung mit dem jeweiligen Adresseigentümer zu klären, um die Adressherrschaft des jeweiligen Adresseigentümers zu wahren.

(4) Der Auftraggeber haftet gegenüber den Adresseigentümern für alle Schäden, die diesem durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung dieser Datenschutzvereinbarung entstehen.

(5) Der Auftraggeber verpflichtet sich, bei Missbrauch der Adressen eine Schadenszahlung in Höhe von bis zu 25.000,- EURO, mindestens jedoch 5.000,- EURO an den Adresseigentümer und DWMS New Business GmbH zu zahlen. Von dieser Zahlung unberührt bleiben die durch den Verstoß entstandenen oder zu erwartenden Schäden bei DWMS New Business GmbH.

(6) Die oben aufgeführten Verpflichtungen erstrecken sich über die Beendigung der Kampagne hinaus.


§ 11 Aufrechnung, Zurückbehaltung, Abtretung
(1) Eine Aufrechnung oder ein Zurückbehaltungsrecht des Auftraggebers ist nur möglich, wenn dessen Forderungen gegen DWMS New Business GmbH unbestritten oder rechtskräftig festgestellt wird. Jegliche Zurückhaltung von Zahlungen ist ausgeschlossen, wenn der Zurückbehaltungsanspruch auf einem anderen Vertragsverhältnis beruht.

(2) Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Ansprüche gegen DWMS New Business GmbH ohne Zustimmung an Dritte abzutreten.


§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der von DWMS New Business GmbH erbrachten Leistung ist München.

(2) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(3) Sollten Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle einer unwirksamen Bestimmung eine gültige Vereinbarung zu treffen, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen Bestimmung soweit wie möglich entspricht. DWMS New Business GmbH Hamburg 2007
 
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